Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht

In Deutschland gibt es die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, dass Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Eis oder Glätte zwingend erforderlich sind. Diese Regelung gilt seit 2010. Doch ab wann genau sollte man Winterreifen aufziehen, und welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?

Die Faustregel "von O bis O"

In Deutschland hat sich die Regel „von Oktober bis Ostern“ für Winterreifen etabliert, aber rechtlich hat sie keine Bedeutung. Die Winterreifenpflicht gilt nur bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Allwetterreifen als Alternative

Wenn du Allwetterreifen verwendest, müssen sie das „Alpine“-Symbol (ein Berg mit Schneeflocke) tragen, um als wintertauglich zu gelten. Beachte jedoch, dass Allwetterreifen Kompromisse zwischen Sommer- und Winterreifen darstellen.
Mehr dazu findest du hier.

Übergangsregelung für M+S-Kennzeichnung

Bis zum 30. September 2024 werden Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ als wintertauglich betrachtet, sofern sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Profiltiefe

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Europa beträgt 1,6 Millimeter für Pkw- und Motorradreifen. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens 4 Millimeter für Winter- und Ganzjahresreifen.

Strafen bei fehlenden Winterreifen

  • Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Unfall ohne Winterreifen: 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Fahrzeughalter: 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt, wenn das Auto ohne Winterreifen gefahren wird.

Unfall ohne Winterreifen

Mangelhafte Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen kann erhebliche Auswirkungen auf deine Kfz-Versicherung haben. Besonders dann, wenn der Kälteeinbruch nicht überraschend kam und es bereits seit einigen Tagen winterliche Bedingungen gab, wie etwa Schneematsch auf den Straßen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers reguliert grundsätzlich den Schaden des Opfers. Doch hier ist der Haken: Wenn du ohne Winterreifen unterwegs warst und einen Unfall verursacht hast, kann deine Versicherung im Nachgang Regressforderungen stellen, die bis zu 5000 Euro betragen können. Das bedeutet, dass du einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Auch die Kaskoversicherung kann betroffen sein. Falls dein eigenes Auto bei einem Unfall Schäden erleidet, zahlt die Kaskoversicherung normalerweise einen Teil der Reparaturkosten. Allerdings kann auch hier eine Teilkaskoversicherung nur einen Teilbetrag abdecken, wenn du bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs warst.

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